Selbstbestimmt entscheiden bis zum Schluss

Wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, sich zu äußern, kann eine Patientenverfügung vorbeugen: Sie dokumentiert, welche medizinische Behandlung erwünscht oder abgelehnt wird. Je detaillierter die Verfügung formuliert ist, desto besser können Ärzte und Angehörige sich daran orientieren.

Die Patientenverfügung kann zum Beispiel festlegen,

  • ob im Falle einer tödlichen Krankheit künstliche Maßnamen zur Lebenserhaltung eingeleitet werden sollen,
  • ob schmerzlindernde Medikamente eingesetzt werden dürfen, obwohl diese die Lebenserwartung verkürzen, und
  • welche Person über die Einhaltung der Verfügung wachen soll.

Ab einem Alter von 18 Jahren kann jeder eine solche Patientenverfügung verfassen. Am besten handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Angehörige bzw. Bevollmächtigte sind dann im Falle eines Falles daran gebunden.

Der Hausarzt sollte ein Exemplar der Patientenverfügung erhalten, ein weiteres eine Vertrauensperson, und ein drittes behält man selbst.

Staatliche Information:

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren:

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Kirchliche Information:

Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema:

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